Der europäische Abfallkatalog bezeichnet Abfälle und dient der Einstufung hinsichtlich ihre Überwachungsbedürftigkeit. Er wurde in einer Entscheidung der EU festgelegt. In Deutschland wurde diese Entscheidung in der Abfallverzeichnisverordnung umgesetzt.
Der Katalog stuft Abfälle durch einen 6-stelligen Abfallschlüssel ein. Die ersten beiden Stellen stellen das Kapitel (z.B. "Abfälle aus thermischen Prozessen"), Stelle 3 und 4 die Gruppe (z.B. "Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie"), Stelle 5 und 6 die Abfallart (z.B. "Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke") dar. Abfälle die laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als gefährlich einzustufen sind werden mit einem "*" hinter der Nummer versehen.
Der Katalog liegt als PDF vor und kann hier heruntergeladen werden.