Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sieht in den §§ 19 und 20 die Verpflichtung zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen vor. |
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Bilanz- und konzeptpflichtig sind Abfall- erzeuger, bei denen jährlich mehr als |
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Hiernach können nicht nur Produktions- betriebe sondern auch Abfall- entsorgungsunternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (in Ihrer Eigenschaft als Abfallerzeuger), Klär- anlagenbetreiber etc. der Konzept- und Bilanzpflicht unterliegen. |