S.R.Management GmbH

Start Erstellung von Abfallbilanzen

Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sieht in den §§ 19 und 20 die Verpflichtung zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen vor.

Bilanz- und konzeptpflichtig sind Abfall- erzeuger, bei denen jährlich mehr als 
insgesamt 2 Tonnen besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder jährlich mehr als 2.000 Tonnen überwachungsbedürftige Abfälle je Abfall- schlüssel. Der Begriff des Abfallerzeugers wir im § 3 As. 5 des KrW-/AbfG genau definiert.

Hiernach können nicht nur Produktions- betriebe sondern auch Abfall- entsorgungsunternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (in Ihrer Eigenschaft als Abfallerzeuger), Klär- anlagenbetreiber etc. der Konzept- und Bilanzpflicht unterliegen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung Ihrer Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen.


 

 
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